Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennt und akzeptiert der Käufer mit der Warenbestellung. Abweichende allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden (Käufers) gelten gegenüber der Rupf & Co. AG nicht. Sollten anderslautende Vereinbarungen getroffen werden, haben diese nur Gültigkeit, wenn sie von der Rupf & Co. AG schriftlich angenommen und bestätigt wurden.

  1. Preise

2.1. Es gelten jeweils die aktuellen Preislistenpreise der Rupf & Co AG. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

2.2. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) und VOC. Die VOC-Abgaben sind in der Preisliste se-parat aufgeführt und werden auf allen Rechnungen ausgewiesen. Wenn empfohlene Verkaufspreise angegeben werden, verstehen sich diese exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) und inklusive VOC.

2.3. Die aufgeführten Preise gelten pro Mengeneinheit (kg, lt, Stk.) und Farbton des jeweiligen Artikels. Bei Gebinden welche kleiner sind als 1kg oder 1 lt, gelten die Preisangaben immer als Stückkosten.

  1. Lieferung

3.1. Warenlieferungen gemäss der aktuellen Fuhren-liste (Tourenplan) erfolgen franko Domizil ab einem Warennettowert von mindestens
CHF 350.-. Für Warenlieferungen unter einem Warennettowert von CHF 350.- fallen Trans-portkosten von CHF 20.- an. Warenlieferungen ausserhalb der aktuellen Fuhrenliste (Touren-plan) sind möglich und erfolgen franko Domizil ab einem Warennettowert von CHF 500.-. Bei Warenlieferungen ausserhalb der Fuhrenliste (Tourenplan) bei welchen der Warennettowert von CHF 500.- nicht erreicht wird, fallen
Transportkosten von CHF 40.- an.

3.2. Für Terminlieferungen werden sämtliche Zusatzkosten weiterverrechnet.

3.3. Gesetzliche Abgaben (z.B. LSVA durch Camion-Lieferungen) werden ausgewiesen und verrechnet. Das gleiche gilt für andere spezielle und teilweise variable Zuschläge (z.B. Treibstoffzuschlag). Der Treibstoffzuschlag beträgt aktuell CHF 0,12.- pro kg.

3.4. Bei Postsendungen oder Sendungen mit einem Paketdienstleister (z.B. DHL oder Schweizerpost) werden immer die gesamten Portokosten verrechnet. Dies gilt auch für allfällige Express-Zuschläge.

3.5. Bei Waren die versendet bzw. geliefert werden, gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über, wenn die Ware zur Versendung bzw. Lieferung abgegeben, verladen oder nach Wunsch zur Abholung bereitgestellt worden ist. Ausgenommen sind Zustellungen durch Fahrzeuge der Rupf & Co. AG oder eines dafür beauftragten Transportunternehmens. In dieser Versandart gehen Nutzen und Gefahr erst mit Abladung der Ware am Lieferort auf den Kunden über. Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass er die Ware entgegen-nehmen und den erhalt der Ware an der Lieferadresse quittieren kann. Auch ohne Quittierung gilt die Ware als geliefert, wenn die Lieferung an der vereinbarte Lieferadresse oder am Lieferort abgeladen wurde.

3.6. Kann eine Lieferung infolge höherer Gewalt (darunter fallen unverschuldete Betriebsstörungen, Materialmangel, Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Verkehrsbeschränkungen etc.) nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen, so entsteht daraus kein Entschädigungsanspruch für den Käufer.

  1. Zahlung

4.1. Zahlungskonditionen: Der Rechnungsbetrag ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu den vereinbarten Konditionen und ohne weitere Abzüge zu begleichen.

4.2. Bei Änderung der finanziellen Lage des Käufers oder Nichteinhaltung der Zahlungskonditionen und Termine können wir für weitere Lieferungen entweder Sicherheit oder Vorauszahlung verlangen und bis zu ihrer Leistung die Lieferung aufschieben oder vom Verkauf bzw. Vertrag zu-rücktreten. Bei Nichtbezahlung der Fakturen auf Verfall ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszins nebst eventuell entstehenden anderen Spesen zu berechnen. Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

  1. Retouren / Mängelrügen

5.1. Nach Ablieferung der Ware ist diese spätestens innerhalb von 5 Tagen zu prüfen. Mängelrügen haben schriftlich bis spätestens 10 Tage nach Ablieferung an die Rupf & Co. AG zu erfolgen. Geringe Farbtonabweichungen gelten nicht als Qualitätsmangel. Erfolgt die Mängelrüge nach diesem Zeitpunkt, wird jede Gewährleistung und Haftung ausdrücklich abgelehnt. Wird die Ware ohne Prüfung verarbeitet, entfällt jede Gewährleistung. Besonders die Farbtongenauigkeit von abgetönter Ware ist vor der Verarbeitung zu prüfen. Sämtliche Mängel- und Haftungsansprüche des Kunden, die mit der Verwendung eines falschen Farbtones zusammen-hängen, weil er die vorstehend genannte Prüfung nicht vorgenommen hat, werden ausge-schlossen. Wir haften nur für einen allfälligen Minderwert der Ware und unsere Haftung ist in jedem Falle, auch bei Verspätung der Lieferung, beschränkt auf den Fakturawert der Ware.

5.2. Die Gewährleistung bezieht sich auf die zugesicherten Eigenschaften der gelieferten Ware gemäss den Technischen Merkblättern der Rupf & Co. AG und unter Beachtung der relevanten Verarbeitungsrichtlinien und Normen, ins besonders den anwendbaren SIA-Normen, BFS-Merkblätter, SMGV/GTK-Merkblätter. Es wird keine Gewährleistung übernommen für:

- Das Arbeitsresultat bei der Weiterverarbeitung der Produkte.
- Bei der Verwendung der Produkte in einem für die Rupf & Co. AG nicht bekannten oder nicht vorgesehenen Einsatzzweck.
- Für farbliche oder sonstige ästhetische Veränderungen (z. B. Alterung) von Aussenbeschichtungen, wenn diese Veränderungen dem aktuell und anerkanntem Stand der Technik entsprechen.
- Jede weitergehende Gewährleistung wird wegbedungen.

5.3. Rücksendungen bzw. Warenretouren dürfen nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Rupf & Co. AG vorgenommen werden. Die Ware muss sich dabei in einem einwandfreien, originalverpackten Zustand befinden. Spezialprodukte und für den Kunden abgetönte Ware kann nicht retourniert werden. Für die Retourenverarbeitung werden Bearbeitungsgebühren in Abzug gebracht.

5.4. Allfällige Mängelrügen entbinden nicht von der Einhaltung der Geschäftsbedingungen. Insbesondere ist der gesamte Kaufpreis innert genannter Frist zu leisten. Liegt ein Gewährleistungsfall vor, so hat der Käufer nur das Recht, andere wahrhafte Ware derselben Gattung zu fordern. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich wegbedungen.

  1. Beratung

6.1. Soweit wir Beratungsleistungen vor Ort, schriftlich oder telefonisch erbringen, geschieht dies nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich. Rechtsansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Mündlich oder schriftlich erteilte Verbrauchsangaben sind lediglich als Erfahrungswerte zu verstehen, für deren Richtigkeit keine Garantie übernommen wird.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Sonstiges

7.1 Gerichtsstand ist der Sitz Rupf & Co. AG. Es ist Schweizer Recht anwendbar.